
Was in einem Todesfall zu tun ist
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Was ist als allererstes zu tun?
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Im eigenen Heim: Kontaktieren Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter 116117, um den Tod der Person feststellen zu lassen. Daraufhin erhalten Sie den vorläufigen Totenschein.
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Im Krankenhaus oder Pflegeheim: Die Einrichtung kümmert sich um die Benachrichtigung des Arztes.
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Bei Verdacht auf unnatürlichen Tod: Benachrichtigen Sie zusätzlich die Polizei.
Wen informiere ich als nächstes?
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Familie & Freunde: Informieren Sie gegebenenfalls Familienmitglieder und enge Freundinnen und Freunde. Möglicherweise möchten Sie am Sterbeort einen Moment des Abschieds haben, bevor der Bestatter kommt.
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Bestattungsunternehmen: Informieren Sie ein Bestattungsunternehmen. Der Bestatter und seine Mitarbeitenden kümmern sich um die verstorbene Person, die weitere Organisation und unterstützen Sie bei allen erforderlichen Schritten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Vorläufiger Todesschein: Das Dokument des Arztes ist Voraussetzung, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
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Sterbeurkunde: Melden Sie den Tod der verstorbenen Person innerhalb von 24 Stunden beim Standesamt. Dort beantragen Sie dann auch die Sterbeurkunde. Die Sterbeurkunde benötigen Sie, damit die Bestattung organisiert werden kann. Sie ist ebenso Voraussetzung, um Leistungen bei Versicherungen (z. B. Sterbegeld) zu beantragen und den Nachlass abzuwickeln.
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Bestattungsverfügung: Schauen Sie, ob eine Bestattungsverfügung existiert. In ihr hat die verstorbene Person zu Lebzeiten schriftlich Wünsche zum Begräbnis, der Art und dem Ort der Bestattung und zur Trauerfeier festgelegt. Dadurch ist der letzte Wille gesichert, was die innerfamiliäre Situation oft erleichtert. Die Bestattungsverfügung kann in den persönlichen Unterlagen, beim Bestatter der Wahl, aber auch bei der Kirche oder einem Notar hinterlegt sein.
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Bestattungsvorsorgevertrag: Über diesen Vertrag ist nicht nur der letzte Wille bezüglich der Bestattung dokumentiert, sondern auch die finanzielle Seite mit dem Bestatter bereits geregelt. In diesem Fall hat die verstorbene Person eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, aus der die Kosten für die Bestattung bezahlt werden. Diesen Vertrag finden Sie vermutlich bei den persönlichen Unterlagen und erfragen diesen beim Bestatter.
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Testament: Ein Testament hat mit der Bestattung nichts zu tun. Es regelt die Einzelheiten des Erbes, das heißt dessen Verteilung. Das Testament ist entweder bereits beim Nachlassgericht hinterlegt oder wird von Ihnen ansonsten dort eingereicht. Das Nachlassgericht ist das zuständige Amtsgerichts am Wohnort bzw. im Landkreis.
Was macht der Bestatter?
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Der Bestatter kümmert sich zunächst um die Versorgung der verstorbenen Person.
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Er vereinbart dann mit Ihnen einen Gesprächstermin und berät Sie in allen Fragen rund um die Bestattung. Dazu gehören die Art der Bestattung, Kontakt zu Rednern bzw. Pfarrer, Besprechen von Ort und Termin der Bestattung, die Vorbereitung des Grabplatzes, auch die Organisation von Blumenschmuck und Trauerdrucksachen. Zusätzlich wickelt das Unternehmen Formalitäten ab, hat mitunter Kontakt zu Krankenkasse und Versicherung und führt Überführungen durch.
Festlegung der Trauerfeier
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Wer & Wann: Die grundsätzliche Frage ist, ob Sie eine kirchliche Bestattung vom örtlichen Pfarrer oder eine freie Trauerfeier mit einer Rednerin oder einem Redner wünschen. Für eine freie Trauerfeier können Sie selbst nach einer Rednerin / einem Redner vor Ort recherchieren und auch schon mit der Person in Verbindung treten. Alternativ informiert Sie der Bestatter über die Möglichkeiten hier, nimmt Kontakt mit der jeweiligen Stelle / Person auf und klärt Termin und Verfügbarkeit. Alle weiteren Details zum Ablauf werden dann in einem persönlichen Gespräch besprochen.
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Wo & Wie: Zu diesem Zeitpunkt haben Sie bereit entschieden, ob es eine Sarg- oder Urnenbestattung sein soll und an welchem Ort die verstorbene Person ihre Ruhestätte finden darf. Das kann der kirchliche oder städtische Friedhof bei Ihnen vor Ort sein oder auch ein Fried- oder Bestattungswald in Ihrer Nähe. Es gibt, je nach Region, noch weitere Möglichkeiten im Bereich der Bestattung. Bitte erfragen Sie diese bei Ihrem Bestatter.
Weitere Aufgaben
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Arbeitgeber: Falls die verstorbene Person angestellt war, informieren Sie den Arbeitgeber.
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Versicherungen: Informieren Sie sämtliche Versicherungen über den Tod, ebenso die Krankenkasse, falls nicht schon geschehen.
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Verträge: Kündigen Sie Abonnements, Mitgliedschaften und Daueraufträge. Das geht vom Telefonanbieter über die Zeitung bis zum Sportverein. Kontoauszüge können Ihnen helfen, über Lastschriftverfahren alle Stellen ausfindig zu machen.
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Wohnung: Im Falle einer Mietwohnung informieren Sie den Vermieter, um die Kündigung in die Wege zu leiten.
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Rente: War die verstorbene Person verheiratet oder hatte Kinder (unter 18 J. oder in Ausbildung), können Sie Hinterbliebenenrente oder Waisenrente beantragen. Nehmen Sie dazu mit der Deutschen Rentenversicherung Kontakt auf. Manchmal helfen auch die Gemeinden weiter.
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Finanzen: Holen Sie sich bei einem Steuerberater oder Anwalt Unterstützung, um alle Angelegenheiten in Sachen Nachlass zu regeln.
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Finanzamt: Im Falle eines Erbes informieren Sie das Finanzamt innerhalb von 3 Monaten. Hier geht es um die Erbschaftssteuer.
Wer trägt die Kosten?
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Versicherung: Hat die verstorbene Person eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, werden die Kosten hieraus bezahlt. Diese Versicherungen nennen sich Sterbeversicherung, Bestattungsversicherung oder Beerdigungsversicherung.
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Privatleistung: Ist keine Versicherung abgeschlossen, sind die Erben beziehungsweise Angehörigen für die Kostenerbringung zuständig.
Welche Bestatter gibt es in und um Lindenberg?

